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Hausordnung

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(aktualisiert am 26.06.2024)

Hausregeln für die „Calauer Spielträume“

Straße der Jugend 24, 03205 Calau


Sehr geehrte Eltern, 

wir begrüßen Sie in unserer Einrichtung recht herzlich und möchten Sie 

nachfolgend mit einigen wichtigen Dingen vertraut machen:

 

Träger der Einrichtung

Stadt Calau

Platz des Friedens 10 

03205 Calau

 

Die „Calauer Spielträume“ – KiTa mit eingegliedertem Hortbereich

 

Leiterin:Sandy Berndt
stellvertretende Leiterin:Franziska Richter
Anschrift der Einrichtung:Straße der Jugend 24, 03205 Calau

 

Tel.:Leitung:03541/8719858
 Kita03541/8728389
 Hort03541/8719858
 Handy0151/29509659

 

E-Mail:Leitung:
 Krippe
 Kindergarten
 Hort 

Aufnahmevoraussetzungen zur Betreuung Ihres Kindes

Neben der Kenntnisnahme des Konzeptes und der Hausregeln unserer Einrichtung benötigen wir zur Aufnahme Ihres Kindes folgende Unterlagen:

  • Betreuungsvertrag mit der Stadt Calau

  • Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Einwilligungserklärung zum Datenschutz

  • Nachweis des Impfstatus gemäß Masernschutzgesetz

Zusätzlich benötigen wir für den KITA-Bereich:

  • Eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und den Impfstatus 

  • Vorlage der vollständig ausgefüllten Stammdaten

Zusätzlich benötigen wir für den Hort-Bereich:

  • Vorlage der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Schülerindividualdaten

Betreuungs-, Öffnungs- und Schließzeiten

Die Einrichtung ist von 06.00 – 17.00 Uhr geöffnet.

 

Sie schließen mit dem Träger einen Vertrag über die tägliche Betreuungszeit ab. Wir bitten Sie, sich an diese vereinbarte Zeit zu halten, da es sich hierbei gleichzeitig um die Versicherungszeit Ihres Kindes handelt.

Versichert ist Ihr Kind in der Einrichtung über die Unfallkasse Brandenburg.

Die Regelbetreuungszeit für nichtberufstätige Eltern ist festgelegt auf einen Betreuungszeitraum von maximal 6 Stunden.

 

Die Schließzeiten werden am Ende des Jahres für das kommende Jahr veröffentlicht und in den Garderobenbereichen der Gruppen ausgehangen.

 

Krankheit und Fehlzeiten

 

Für den Kita-Bereich:

  • telefonische Abmeldung bis spätestens 08.00 Uhr (Tel. 03541/8728389)

Für den Hort-Bereich: 

  • telefonische Abmeldung in der Einrichtung (Tel. 03541/8719858)

  • telefonische Abmeldung beim Essensversorger bis spätestens 08.00 Uhr (Tel. 0152/26840443)

Trotz pauschalisierter Versorgungsbeiträgen bitten wir Sie bei Abwesenheit Ihres Kindes um eine telefonische Abmeldung bis spätestens 08.00 Uhr, damit eine effektive Kalkulierung der benötigten Lebensmittel gewährleistet werden kann.

 

Für alle Bereiche der Einrichtung gilt: 

 

Bei ansteckenden Krankheiten (auch bei Verdacht) z.B. Kinderkrankheiten, Bindehautentzündung, Magen-Darm-Erkrankungen, Pilz- und Läusebefall ist die Einrichtung unverzüglich zu informieren.

 

Bei auftretendem Fieber, Durchfall und Hautausschlägen kann Ihr Kind durch uns nicht betreut werden.

Infektionskrankheiten nach dem § 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG sind meldepflichtig.

 

Beachten Sie hier bitte die gesonderten Informationen. Im Falle einer Erkrankung nach dem IfSG bedarf es zur Wiederaufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtung einer ärztlichen Gesundschreibung.

 

Eine Verabreichung von Medikamenten, Cremes und Salben jeglicher Art kann nur in Ausnahmefällen und nach Vorlage einer schriftlichen, ärztlichen Anweisung sowie der schriftlichen Vollmacht der Eltern erfolgen.

Die Medikamente sind dem Erzieher persönlich, in Originalverpackung und mit genauer Dosierungs- und Zeitangabe zu übergeben. Bei einer Dauermedikation muss eine Erneuerung des Formulars alle 6 Monate stattfinden und in der Kindereinrichtung fristgemäß vorgelegt werden. Den Personensorgeberechtigten obliegt die Verantwortung zur ständigen Verfügbarkeit des notwendigen Medikaments.

 

Es besteht eine beiderseitige Informationspflicht zu Besonderheiten (Allergien, Auffälligkeiten) und Vorkommnissen (Unfälle) die den Gesundheitszustand des Kindes betreffen. Nutzen Sie hierfür auch unbedingt das Pendelheft Ihres Kindes.

 

Sollte sich ihr Kind unwohl fühlen, informieren Sie das pädagogische Personal! Bei Auftreten von Fieber, Hautausschlägen etc. können wir das Kind in der Einrichtung nicht betreuen.

 

Leidet Ihr Kind an Durchfall und Erbrechen, ist eine Betreuung erst wieder nach 48 h Symptomfreiheit möglich. Hat ihr Kind Fieber ist eine Betreuung erst wieder nach 24 Stunden Symptomfreiheit möglich.

 

Verhalten bei Unfällen:

 

Bei Unfällen werden die Eltern wie folgt informiert: Ist ein Arztbesuch notwendig, werden die Eltern umgehend telefonisch in Kenntnis gesetzt. Hier entscheidet die pädagogische Fachkraft nach bestem Wissen und Gewissen. Bei leichteren Verletzungen erfolgt die Information an die Eltern beim Abholen des Kindes.

 

Die pädagogischen Fachkräfte dokumentieren die Verletzung im Unfallbuch der Einrichtung. Das Erhalten der Information quittieren Sie mit Ihrer Unterschrift im entsprechenden Abschnitt des Unfallbuchs. 

 

Besonderheit im Hort-Bereich: 

 

Kinder, die mit dem Bus fahren oder allein den Nachhauseweg antreten, erhalten bei einer leichten Verletzung in ihrem Pendelheft eine gesonderte Information über den Hergang und die Art der Verletzung. Bitte unterzeichnen Sie als Personensorgeberechtigte! Hiermit bestätigen Sie uns die Kenntnisnahme des Vorfalls.

 

Fürsorge- und Aufsichtspflicht und der Weg nach Hause

 

Für den Kita-Bereich:

  • Bitte füllen Sie das Stammdatenblatt (siehe Anhang) gewissenhaft aus! Bei Änderungen informieren Sie unverzüglich das pädagogische Fachpersonal!

  • Eltern übernehmen für den Weg von und zur Kita bis zur Übergabe an den Erzieher die volle Verantwortung. 

  • Es besteht eine Übergabepflicht an den Erzieher. Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkraft beginnt mit dem Eintritt des Kindes in den Gruppenraum und endet bei der Abholung des Kindes durch abholberechtigte Personen.

Für den Hort-Bereich:

  • Bitte füllen Sie das Schülerindividualdatenblatt (siehe Anhang) gewissenhaft aus! Bei Änderungen informieren Sie unverzüglich das pädagogische Fachpersonal! Kurzfristige Änderungen bitte im Pendelheft vermerken!

  • Informieren Sie uns über die Art und Weise wie das Kind den Hort verlässt (Bus etc.)!

  • Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkraft beginnt nach Unterrichtsschluss und endet bei der Abholung des Kindes durch die abholberechtigten Personen, sowie bei der Verabschiedung des Kindes, wenn es den Heimweg allein bzw. mit dem Bus bewältigt.

  • Ein dem Alter angemessener Freiraum ist zu gewähren (bspw. alleiniges Überqueren der Ampel).

Für alle Bereiche der Einrichtung gilt:

 

Beim Bringen und Abholen Ihres Kindes melden Sie sich bitte bei einer pädagogischen Fachkraft.

Bei allen Festen und Feiern übernehmen Sie als beiwohnende Eltern die Aufsichtspflicht Ihrer Kinder. 

 

Änderungen der Abholberechtigten sind im Voraus, spätestens am Tag der Abholung, beim Erzieher mit schriftlicher Vollmacht anzuzeigen. 

 

Bitte cremen Sie Ihr Kind in den Sommermonaten, bevor Sie es in die Einrichtung bringen, ein! Zum Nachcremen verwenden wir ein einheitliches Sonnenschutzmittel. Bei Allergien und/oder Unverträglichkeiten ist es möglich nach Absprache mit den Erzieherinnen, ein eigenes Sonnenschutzmittel mitzubringen. 

 

Pendelheft

 

Das Pendelheft dient in erster Linie zur Kommunikation zwischen Eltern und pädagogischer Fachkraft.

Es ist u.a. für folgende Eintragungen vorgesehen:

  • Möglichst genaues Eintragen der wöchentlichen Betreuungszeiten,

  • Änderung der Abholzeiten, Abholberechtigten etc.,

  • Eintragen von planbaren Fehlzeiten.

Besonderheit im Hortbereich:

  • Bei Buskindern oder Kindern, die das Gelände allein verlassen dürfen, erfolgt die Informationsvermittlung über das Pendelheft.

Sicherheit

 

Das Gebäude der Einrichtung ist durch eine Schließ- und Alarmanlage gesichert. Wir bitten Sie, die Türen und Tore nach Verlassen der Einrichtung zu schließen.

 

Für den Kita-Bereich:

  • Einlass wird über die Klingelanlage des Haupteingangs (Spielplatz) gewährt.

  • Zur Vermeidung von Unfällen bitten wir Sie auf Folgendes zu achten:

    • Untersagt ist das Tragen von Schmuck bis Ende Kindergartenzeit und Haarspangen bis zum 3. Lebensjahr. Mit schriftlicher Bestätigung durch die Eltern ist das Tragen von Haarspangen ab dem 3. Lebensjahr auf eigene Gefahr hin gestattet.

    • Kordeln und Bänder an Jacken sind zu entfernen.

    • Halsketten sind nicht gestattet.

    • Gewünscht sind geschlossene und flache Hausschuhe.

  • Es erfolgt keine Haftungsübernahme bei Verlust oder Beschädigung von mitgebrachtem Spielzeug, Kleidung, Lauf- und Fahrräder, Kinderwagen etc.. 

Für den Hort-Bereich:

  • Einlass ins Gebäude wird über die Klingelanlage des Bibliothekseingangs gewährt.

  • Den Spielplatz erreichen Sie über das Gartentor.

  • Zur Vermeidung von Unfällen bitten wir Sie auf Folgendes zu achten:

    • Kein Tragen von Schlüsselbändern, Ketten, Ohrringen, Ringen, Loop-Schals. 

  • Wir übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Geld, Kleidungsstücke, Spielzeug etc..

  • Die Mitnahme von Fahrrädern auf dem Weg zwischen Schule und Hort ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Personensorgeberechtigten möglich. Die Kinder fahren selbstständig, ohne Begleitung einer pädagogischen Fachkraft, in die Einrichtung. Ein gemeinsames Laufen mit der Gruppe ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Eltern übernehmen die volle Verantwortung für diesen Weg. 

Für alle Bereiche der Einrichtung gilt:

 

Um Verwechslungen der Sachen Ihres Kindes zu vermeiden, bitten wir Sie um entsprechende Kennzeichnung aller Kleidungsstücke o.ä..

 

Ihre Kinder sind während ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung und des direkten Weges nach Hause über die Unfallkasse Brandenburg unfallversichert.

 

Bei einem Unfall jeglicher Art bitten wir Sie, um unverzügliche Meldung an eine pädagogische Fachkraft bzw. an die Leitung des Hauses.

 

Bei einer notwendigen Evakuierung, die durch Ertönen eines im Intervall länger anhaltenden Klingeltones angezeigt wird, bitten wir Sie, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Der Sammelplatz der Einrichtung befindet sich im linksseitigen, hinteren Bereich des Gartens der Kita. Der offizielle Fluchtweg ist entsprechend gekennzeichnet und befindet sich in den beiden Treppenfluren der Einrichtung. 

 

Die Ein- und Ausgänge sind nach Betreten und Verlassen der Einrichtung zu schließen. Achten Sie unbedingt drauf, dass nur Ihr Kind beim Verlassen der Kita dabei ist und kein anderes Kind unerlaubt die Einrichtung verlässt!

 

Auf dem gesamten Gelände, sowie in und vor der Einrichtung gilt ein generelles Rauchverbot.

 

Datenschutz

 

Wir nehmen die Persönlichkeitsrechte Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiter sehr ernst. Sie haben über die Datenschutzerklärung bei der Aufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtung die Möglichkeit, individuell für Ihr Kind zu entscheiden, was veröffentlicht werden darf und was sie nicht möchten. Zum Schutz Ihrer Kinder ist weiterhin Folgendes zu beachten:

  • Das Fotografieren der Kinder innerhalb unserer Einrichtung durch Eltern und andere Gäste ist nicht gestattet.

  • Das Veröffentlichen von Bildern, abfotografierten Aushängen und Videos aus unserer Einrichtung auf jeglichen Sozialmediaplattformen ist strengstens untersagt.

Parken

 

Wir bitten Sie ausschließlich die offiziellen Parkplätze neben dem Kita-Gebäude zu nutzen. Achten Sie darauf die Feuerwehrzufahrt (direkt vor dem Gartentor) freizuhalten!

 

Was wir uns wünschen

 

Bitte beachten Sie alle Aushänge an den Informationstafeln und wenden sich bei etwaigen Problemen und Sorgen zuerst an Ihren zuständigen Bezug-/bzw. Stammerzieher. Wir wünschen uns eine vertrauensvolle und ehrliche Zusammenarbeit.

 

Jedes Kind hat einen eigenen, beschrifteten Platz, an welchem sich alle Sachen befinden. Bitte achten Sie dort gemeinsam mit uns auf Ordnung. Basteleien, Pendelheft und überzählige Kleidungsstücke sollten regelmäßig mit nach Hause genommen werden.

 

Ihr Kind freut sich beim Abholen darauf Ihnen von seinen Erlebnissen während des Tages zu erzählen. Daher möchten wie Sie bitten darauf zu achten, dass Sie Ihr Kind nicht telefonierend oder am Handy schreibend abholen, sondern dies vor Betreten der Einrichtung zu erledigen.

 

Jedes Kind hat, genau wie die Erwachsenen, einen Anspruch auf Erholung. Aus diesem Grund bitten wir unsere Elternschaft ihren Kindern mindestens 1x im Jahr einen Urlaub von mindestens 14 zusammenhängenden Tagen zu ermöglichen.

 

Mit Kenntnis der Hausregeln verpflichten sich die Eltern für die Einhaltung Sorge zu tragen.